besondere Schwierigkeiten beim Lesen und/oder Rechtschreiben
„Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und/oder Rechtschreiben haben in allen Schulformen Anspruch auf individuelle Förderung“ (vgl. Kultusministerium Hessen).
Die Grundlage hierfür bildet der Sechste Abschnitt der „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses“. Förderziel ist, die Schwierigkeiten so weit wie möglich zu überwinden. Dabei ist die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Hilfe.
Besondere Schwierigkeiten beim Lesen und/oder Rechtschreiben:
In der Phase des zielgerichteten Lese- und Schreiblernprozesses fällt es einigen Kindern z.B. besonders schwer:
- die Bedeutung geschriebener Zeichen zu erfassen,
- etwas vorzulesen und den Inhalt wieder zu geben,
- an die Tafel zu schreiben,
- den Sinn der Wörter und Sätze zu erkennen usw.
In diesen Fällen wird die Verzögerung des Erlernens von Lesen und/ oder der Rechtschreibung sichtbar und man spricht von „besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und/oder Rechtschreiben“.
Auffälligkeiten beim Lesen:
- Niedrige und häufig stockende Lesegeschwindigkeit,
- Verlieren der Zeile im Text
- Auslassen, Vertauschen, Hinzufügen und/oder Ersetzungen von Wörtern, Silben oder einzelnen Buchstaben
- Unzureichende Wiedergabe bzw. Interpretation des Gelesenen
Auffälligkeiten in der Rechtschreibung:
- Hohe Fehlerzahl bei ungeübten Diktaten und abgeschriebenen Texten.
- Buchstabenverdrehungen, Reihenfolgen- und Regelfehler, Auslassungen
- Wörter werden teilweise fragmenthaft, im selben Text häufig auch mehrfach unterschiedlich falsch geschrieben (Inversionen, Reversionen, Wortruinen).
- Grammatik- und Interpunktionsfehler und oft eine unleserliche Handschrift.
Fällt Ihnen Ähnliches bei Ihrem Kind auf?!“:
Bitte zögern Sie nicht sich mit unseren Ansprechpartnerinnen für diesen Bereich in Verbindung zu setzen:
Frau Findling-Singer
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