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Archiv · 2021

Informationen zu Nachweisen der sogenannten Bürgertests

Als Nachweis für einen negativen Bürgertest ist ein Schriftstück mit sichtbar echtem Stempel und Unterschrift nötig. Ein Nachweis per mobilen Endgerät (Handy oder Tablet) oder der Ausdruck einer E-Mail genügen nicht. Schülerinnen und Schüler ohne ein offizielles Schriftstück über einen negativen Bürgertest müssen nach Hause geschickt werden. Alternativ ist die Teilnahme an den schulischen Antigen-Selbsttests möglich.

Einwilligungs- und Datenschutzerklärung:
Zur Einwilligungserklärung PDF: Einwilligungserklärung ab 19.04.2021
Zur Einwilligungserklärung Word: Einwilligungserklärung ab 19.04.2021