Schülerbibliotek
Die Schülerbibliothek ist in den großen Pausen geöffnet.
Nach Absprache sind auch andere Termine möglich.
Bibliothek:
Frau Schwabenland
Benutzungsordnung der Bibliothek der Luisenschule
§1 Allgemeines
- Alle Schüler der Luisenschule können die Bibliothek benutzen.
- Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.
§2 Anmeldung / Benutzerausweis
- Bei der Erstausleihe ist zur Anmeldung der Schülerausweis erforderlich.
- Die Schüler erhalten die Benutzungsordnung. Eltern und Schüler bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie sie anerkennen.
- Danach erhält der Schüler einen Benutzerausweis mit Identifikationsnummer. Die Daten werden gespeichert. Der Ausweis wird alle zwei Jahre verlängert und kostet 1 Euro.
- Der Verlust des Ausweises muss sofort gemeldet werden und kostet 2,50 Euro. Es folgt eine Sperre nach zweimaligem Verlust.
- Bei Missbrauch des Benutzerausweises haftet der Benutzer (Eltern).
§3 Ausleihe und Benutzung
- Die Leihfrist beträgt 3 Wochen. Bei Überschreiten der Frist erfolgt eine Mahnung durch den Klassenlehrer. Bei weiterem Überschreiten erfolgt eine Mahngebühr von 50 Cent, die vom Klassenlehrer eingefordert werden.
- Eine Verlängerung der Leihfrist von einer Woche ist nur möglich, wenn keine Vorbestellung vorliegt.
- Die Bibliothek kann jederzeit ein Buch zurückfordern und die Anzahl der Vorbestellungen begrenzen.
- Der Benutzer verpflichtet sich mit der Ausleihe, das Urheberrecht zu schützen.
- Ist der Benutzer mit der Rückgabe des Buches häufig in Verzug oder er zahlt die Mahngebühr nicht, kann ihm eine weitere Ausleihe untersagt und der Benutzerausweis eingezogen werden.
- Verlässt ein Schüler die Schule endgültig, muss er alle entliehenen Bücher und den Benutzerausweis zurückgeben.
§4 Behandlung der Bücher, Beschädigung, Verlust, Haftung
- Der Schüler muss die entliehenen Bücher sorgfältig behandeln und vor Beschädigung und Verlust bewahren. Auch Randbemerkungen und Unterstreichungen gelten als Beschädigung.
- Eine Weitergabe der Bücher an Dritte ist nicht erlaubt.
- Schäden an Büchern und Verlust von Büchern ist sofort zu melden. Die Kosten, evtl. auch für eine Neuanschaffung, übernimmt der Benutzer bzw. gesetzliche Vertreter.
§5 Aufenthalt in der Bibliothek
- Die Bibliothek ist eine Ruhezone. Nur leises Reden ist erlaubt, damit kein Mitbenutzer gestört wird.
- Nahrungsmittel und Getränke sind in der Bibliothek verboten.
- Die Anordnungen des Personals müssen befolgt werden.
- Bei Zuwiderhandlung kann ein Schüler für bestimmte Zeit aus der Bibliothek ausgeschlossen werden.
Zum Ausdruck als PDF benutzungsordnung-der-bibliothek
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