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Schulvertrag
Der Schulvertrag wurde von Gesamtkonferenz, SV und Elternvertretung erarbeitet und von der Schulkonferenz genehmigt. neuen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und die neuen Lehrkräfte erhalten diesen Vertrag ausgehändigt, sie schließen mit ihrer Unterschrift eine Vereinbarung mit der Schulgemeinde. Der Schulvertrag regelt das soziale Miteinander und die äußeren Rahmenbedingungen des Unterrichts.
Die Änderungen vom März 07 sind farbig gekennzeichnet.


Schulvertrag
Vereinbarungen zwischen.................................................................... und der Schulgemeinde. Zur Schulgemeinde der Luisenschule gehören über 500 Schülerinnen und Schüler, mehr als 30 Unterrichtende sowie das Reinigungspersonal, der Hausmeister, die Sekretärin und die Eltern. Wir wollen gemeinsam lernen, arbeiten und auch Spaß haben. Damit das gelingt, haben wir uns als Schulgemeinde auf folgende Vereinbarungen geeinigt:
Ich bemühe mich, Unfälle und Gefährdungen anderer zu vermeiden.
Aus diesem Grund sehe ich ein, dass
- ich keine Waffen oder waffenähnliche Gegenstände mitbringen darf,
- ich darauf verzichten muss, mit Schneebällen, Eicheln, Kastanien usw. zu werfen,
- ich nicht auf Heizungen, Fensterbänken und Mauern klettern, rutschen und sitzen soll. Ebenso unterlasse ich das Spielen mit Bällen im Schulgebäude.
Eine gepflegte Umgebung ist wichtig, um sich wohl zu fühlen.
Daher verpflichte ich mich
- die Schule und meinen Arbeitsplatz im jeweiligen Klassen- und Fachraum sauber zu halten und den Müll in die Abfallkörbe zu werfen,
- Möbel, Türen, Fenster und Wände nicht zu beschmieren,
- auf das Kaugummikauen während des Unterrichts zu verzichten,
- grundsätzlich nicht zu spucken.
- Die einzelnen Klassen organisieren ihren Ordnungsdienst selbst. Die letzte Klasse im Raum stellt die Stühle hoch und erledigt den Ordnungsdienst (Fenster schließen, Tafel putzen, kehren).
Ich möchte von anderen im Unterricht nicht gestört werden.
Aus diesem Grund nehme auch ich mir vor
- mich ausschließlich auf das Unterrichtsgeschehen zu konzentrieren,
- mein Frühstück rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn wegzupacken,
mein Handy auszuschalten, ( s. Allgemeine Hinweise)
- den Walkman und alle anderen Musikabspielgeräte in der Schultasche zu verstauen,
- (Basket-) Ball nur in den Pausen auf dem Schulhof zu spielen.
Ich möchte akzeptiert und respektvoll behandelt werden.
Deshalb verspreche ich
- andere weder durch Worte noch durch meine Handlungen zu provozieren und sie dadurch zu verletzen.
Formale Regelungen
- Bitte erst möglichst kurz vor dem Unterrichtsbeginn erscheinen, da im Schulgebäude kein Aufenthaltsraum zur Verfügung steht. Ausgenommen sind Schüler, die von außerhalb kommen und deren Busverbindung keine andere Möglichkeit zulässt.
- Die Schule ist für Schüler ab 7 Uhr 30 geöffnet.
- Die Klassenräume werden um 7 Uhr 40 aufgeschlossen.
- Die Schüler verbringen die großen Pausen auf dem Schulhof. Schüler mit schwer wiegenden Verletzungen dürfen in den Pausen mit einem Begleiter im Klassenraum bleiben. Dies soll für die Aufsicht im Klassenbuch vermerkt werden.
- In Regenpausen bleiben die Schüler im Schulgebäude bzw. Klassenraum (3-faches Klingeln).
- Die Schultaschen werden mitgenommen, wenn in der nächsten Stunde der Unterricht in einem Fachraum stattfindet.
- In den großen Pausen sollen die Toiletten am Anfang und am Ende benutzt werden.
- Schüler, die in den großen Pausen ein Gespräch mit einer Lehrkraft wünschen, erscheinen erst am Ende der Pause (nach dem ersten Klingelzeichen) vor dem Lehrerzimmer.
- Die 5-Minuten-Pausen dienen nur dazu, sich auf die nächste Stunde vorzubereiten, den Klassenraum zu wechseln oder eventuell zur Toilette zu gehen.
- Die Schüler warten vor der Glastür auf den Fachlehrer und betreten die Fachräume sowie die Aula nur in dessen Begleitung.
- Lebensmittel dürfen in den naturwissenschaftlichen Fachräumen, in der Aula, im Informatik-, Kunst- und im Musikraum nicht offen transportiert und/oder verzehrt werden.
- Zu Beginn des Sportunterrichts bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Umkleideräumen, bis sie von ihrem Sportlehrer abgerufen werden. Am Ende der Unterrichtszeit bleiben sie bis zum Klingeln dort. Die Umkleideräume bleiben während des Unterrichts verschlossen.
Eltern
Wir Eltern verpflichten uns
- unser Kind rechtzeitig nach dem Frühstück zur Schule zu schicken und die Schulpflicht zu überwachen,
- regelmäßig zu überprüfen, ob die Hausaufgaben erledigt wurden und Hefte, Bücher sowie die anderen Lernmaterialien in einem sauberen Zustand sind,
- unserem Kind ein gesundes Schulfrühstück mitzugeben,
- an den Elternabenden teilzunehmen,
- den respektvollen Umgang unseres Kindes mit den Lehrkräften, dem Reinigungspersonal, dem Hausmeister und den Mitschülern einzufordern und die Schule in ihren Erziehungsmaßnahmen zu unterstützen.
Wir bemühen uns
- unserem Kind zu Hause einen ruhigen, körpergerechten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen,
- für mindestens 8 Stunden Schlaf zu sorgen und kein Fernsehgerät im Kinderzimmer aufzustellen,
- unser Kind von Gewalt- und Sexszenen in Computerspielen, Video- und Fernsehfilmen fernzuhalten.
Lehrkräfte
Wir Lehrkräfte sorgen dafür
- bei gegebenem Anlass rechtzeitig ein ausführliches Gespräch mit den Erziehungsberechtigten zu führen,
- eine Regelung über Terminabsprachen mit den Eltern zu vereinbaren,
- in regelmäßigen Abständen die Hausaufgaben durch Abzeichnen zu kontrollieren,
- den Schülern auch bei persönlichen Problemen Gesprächsbereitschaft zu signalisieren.
- Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden (Versicherungsschutz). Eine Ausnahmeerlaubnis ist nur mit schriftlichem Antrag der Eltern zu erteilen.
- Die Klassensprecher sollen den Vertretungsplan vor der 1. Stunde, beim Wechseln des Fachraumes - wenn er auf dem Weg liegt - und in den 5-Minuten-Pausen, jedoch nicht während der großen Pausen einsehen.
- Entschuldigungen müssen spätestens am dritten Tag schriftlich vorliegen. Schüler, die nicht bis einschließlich des 3. Fehltages eine schriftliche Entschuldigung vorweisen, fehlen unentschuldigt. Ärztliche Atteste müssen von den Eltern gegengezeichnet werden. Beurlaubungen bis zu zwei Tagen können, außer vor und nach den Ferien, vorher beim Klassenlehrer beantragt werden.
- Krankmeldungen während des Vormittags werden im Klassenbuch eingetragen und sollen dem Fachlehrer der folgenden Unterrichtsstunde mitgeteilt werden.
- Grundsätzlich sollen keine wertvollen Gegenstände mitgebracht werden.
- Das Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten. (keine Ausnahmeregelungen)
- Der Gebrauch von Handys im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist nicht gestattet. In dringenden Fällen muss vorher die Genehmigung einer Lehrkraft eingeholt werden.