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Info

Unterichtszeiten

Pädagogische Mittagsbetreuung - Nachmittagsangebote

 Schülerbibliothek

Realschulabschlussprüfungen

 

Informationen zu den Prüfungen und Tipps für Hausarbeit und Präsentation - Link zum Bildungsserver Hessen

Schulvertrag

 

Schließfächer

 

Eltern können für ihre Kinder Schließfächer anmieten. Informationen finden Sie unter www.mietra.de
       

 


Unterrichtszeiten

Regelung ab 8/2011

1. Stunde
 7:55  -   8:40 Uhr
2. Stunde
 8:45  -   9:30 Uhr

1.Pause

 9:30  -   9:45 Uhr
3. Stunde
 9:45  - 10:30 Uhr
4.Stunde
10:35 - 11:20 Uhr

2.Pause

11:20 - 11:35 Uhr
5.Stunde
11:35 - 12:20 Uhr
6.Stunde
12:25 - 13:10 Uhr
Mittagspause
13:10 - 14:00 Uhr

Warmes Mittagessen ab 13.10 Uhr bzw. Essen von selbst Mitgebrachtem,
anschl. Hausaufgabenbetreuung möglich

Pausenhof von 13.10 – 14.00 Uhr geöffnet

Betreuungsangebote von Mo – Do 13.30 - 15.00

AG-Beginn und –ende siehe Plan >> Unterricht


 

Pädagogische Mittagsbetreuung und Nachmittagsangebote

Von Montag bis Donnerstag können jüngere Schülerinnen und Schüler zum Mittagstisch (Speiseplan s. >>Elternschaft) und zur Hausaufgabenbetreuung angemeldet werden.

Unser Pflichtunterricht findet für die Jg. 5-7 ausschließlich im Vormittagsbereich statt.
Ab Jg. 8 kann er vereinzelt auch im Nachmittagsbereich stattfinden.

Im Nachmittagsbereich liegen verschiedene freiwillige Angebote, z.B.

Unterrichtsangebote

Freizeitangebote


 

Schülerbibliothek

   
Ein Lesecoach für jeden Jahrgang

Wer möchte Lesecoach

werden?

Informationen zu allen Projekten erteilt das Bibliotheksteam! Ansprechpartner: Herr Schirmer

 !!! ALL WE NEED IS READ !!!

 

Die Siegerlesezeichen des Gestaltungswettbewerbs von Janina Koske 5a (Platz 2), Laura Risch 7a (Platz 1) und Niklas Hartung 5b (Platz 3)

                      

Das Bibliotheks-Team hatte unter den vielen guten Entwürfen 10 Favoriten auswählt. Die drei ersten Sieger erhielten einen Büchergutschein.

 

Die Schülerbibliothek ist in den großen Pausen geöffnet.

Nach Absprache sind auch andere Termine möglich.


Benutzungsordnung der Bibliothek der Luisenschule

Zum Ausdrucken als pdf-Datei

§1 Allgemeines

  • Alle Schüler der Luisenschule können die Bibliothek benutzen.
  • Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.

§2 Anmeldung / Benutzerausweis

  • Bei der Erstausleihe ist zur Anmeldung der Schülerausweis erforderlich.
  • Die Schüler erhalten die Benutzungsordnung. Eltern und Schüler bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie sie anerkennen.
  • Danach erhält der Schüler einen Benutzerausweis mit Identifikationsnummer. Die Daten werden gespeichert. Der Ausweis wird alle zwei Jahre verlängert und kostet 1 Euro.
  • Der Verlust des Ausweises muss sofort gemeldet werden und kostet 2,50 Euro. Es folgt eine Sperre nach zweimaligem Verlust.
  • Bei Missbrauch des Benutzerausweises haftet der Benutzer (Eltern).

§3 Ausleihe und Benutzung

  • Die Leihfrist beträgt 3 Wochen. Bei Überschreiten der Frist erfolgt eine Mahnung durch den Klassenlehrer. Bei weiterem Überschreiten erfolgt eine Mahngebühr von 50 Cent, die vom Klassenlehrer eingefordert werden.
  • Eine Verlängerung der Leihfrist von einer Woche ist nur möglich, wenn keine Vorbestellung vorliegt.
  • Die Bibliothek kann jederzeit ein Buch zurückfordern und die Anzahl der Vorbestellungen begrenzen.
  • Der Benutzer verpflichtet sich mit der Ausleihe, das Urheberrecht zu schützen.
  • Ist der Benutzer mit der Rückgabe des Buches häufig in Verzug oder er zahlt die Mahngebühr nicht, kann ihm eine weitere Ausleihe untersagt und der Benutzerausweis eingezogen werden.
  • Verlässt ein Schüler die Schule endgültig, muss er alle entliehenen Bücher und den Benutzerausweis zurückgeben.

§4 Behandlung der Bücher, Beschädigung, Verlust, Haftung

  • Der Schüler muss die entliehenen Bücher sorgfältig behandeln und vor Beschädigung und Verlust bewahren. Auch Randbemerkungen und Unterstreichungen gelten als Beschädigung.
  • Eine Weitergabe der Bücher an Dritte ist nicht erlaubt.
  • Schäden an Büchern und Verlust von Büchern ist sofort zu melden. Die Kosten, evtl. auch für eine Neuanschaffung, übernimmt der Benutzer bzw. gesetzliche Vertreter.

§5 Aufenthalt in der Bibliothek

  • Die Bibliothek ist eine Ruhezone. Nur leises Reden ist erlaubt, damit kein Mitbenutzer gestört wird.
  • Nahrungsmittel und Getränke sind in der Bibliothek verboten.
  • Die Anordnungen des Personals müssen befolgt werden.
  • Bei Zuwiderhandlung kann ein Schüler für bestimmte Zeit aus der Bibliothek ausgeschlossen werden.